Sozialpolitik

Krankschreibung per Telefon – Neuregelung ab 7. Dezember 2023

SP 48/2023

Die bestehende Möglichkeit zur Krankschreibung per Videosprechstunde wird dauerhaft um die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach rein telefonischer Anamnese für maximal fünf Tage ergänzt.